TMC – Terrassendächer – Markisen – Carports

Inh. A. Bichert

Büro:

Reinhold-Frank-Str. 14
76437 Rastatt

Ausstellungsraum / Produktion / Lager:

Im Wöhr 3
76437 Rastatt

Besichtigung nur mit Termin und Absprache

USt-IdNr.: DE265603416

Tel: +49 (0) 7222-595780
Fax: +49 (0) 7222-595779
Mobil: +49 (0) 15780262877
Email: info(at)carportbau.info

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. TMC

Inh. A. Bichert, Reinhold-Frank-Str. 14, 76437 Rastatt

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Die TMC hat das Recht, eine Planungsänderung vorzunehmen, falls dies durch die baulichen Gegebenheiten erforderlich ist.

Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung – auch durch Lieferschein oder / und Rechnung zu Stande.

Tritt der Besteller von dem erteilten Auftrag aus Gründen Zurück, die die TMC nicht zu vertreten hat oder kündigt den Vertrag, so ist die TMC berechtigt, die vereinberte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt (§649 BGB).

Alle über die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gehenden Zusagen und Abreden erhalten erst ihre Verbindlichkeit mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 76437 Rastatt. Gerichtsstand ist Rastatt.

Lieferzeiten

Die Lieferzeiten betragen ca. 1 – 4 Wochen ab technischer Klarstellung und Zahlungseingang der Vereinbarten Anzahlung.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

Unvorhergesehene Hindernisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Verzögerung in der Fertigstellung wichtiger Bauteile usw., gleichwohl ob sie bei uns oder einem unserer Lieferanten eintreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Inverzugnahmen werden daher abgelehnt. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungn besteht nicht.

Unfollständige oder fehlerhafte Lieferung berechtigt den Besteller nicht zu Kaufpreisminderung, vielmehr behalten wir uns eine kurzfristige Ersatzlieferung vor.

Leht der Besteller die Abnahme der Ware ab, wird der Kaufpreis sofort fällig. Der Besteller wird dann vorleistungspflichtig und hat Anspruch auf Übergabe der Ware erst nach erfolgter Zahlung.

Mängelrügen

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich bei Lieferung auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich per Fax, Email oder Brief geltend zu machen. In begrüdeten Fällen wird von uns kostenfrei Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Eine bekanntgegebene Beanstandung setzt die Fälligkeit der Zahlung nicht aus.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 Reklamationen sind schriftlich zu melden.

Kondensbildung in den Kanälen von Doppelstegplatten kann nicht zu 100% ausgeschlossen werden. PMMA & Polykarbonat sind gas- und dampfdurchlässig. Die Eigenschaften des Materials und die Gewährleistung werden dadurch nicht beeinträchtigt. Schneelast: bis 125kg/m².

Keine Garantie auf Wasser oder Kondensbildung in den Doppelstegplatten.

Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang.

Baugenehmigung

Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.

Montagebedingungen

Ist mit dem Kunden die Montage der Ware vereinbart, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

Der Kunde ist verpflichtet, TMC die Aufwendungen zu setzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die TMC nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermine nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

Für Montagen werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Die Mietlieferung der Befestigungsmaterialien ist im vereinbarten Montagezuschlag enthalten.

Nicht enthalten sind in des Abdichtung-, Isolier-, Versiegelungs-, Maurer-, Putz-, Maler-, Tischler- und ähnliche Arbeiten.Soweit die vorgenannten oder anderen Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Kunden von der von TMC beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der angefallenen Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden. In diesem Fall besteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Kunden und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

TMC ist berechtigt, die Durchführung der Montage von der Begleichung der bei Ablieferung der bestellten Ware fällig geworden Zahlung abzüglich 10% abhängig zu machen. Der Restbetrag ist zu bezahlen, wenn die Montagearbeiten abgenommen wurden oder als abgenommen gelten.

Die Monteure sind zum Inkasso der fällig geworden Zahlung / Restzahlung nur ermächtigt, wenn Sie eine Inkasso- Vollmacht von TMC vorlegen.

 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Kunden oder an anderen Gegenständen entstehen, hat TMC nur einzustehen, wenn diese auf groben Verschulden der Monteure beruhen.

Wird bei Nachbesserung festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist, so ist TMC berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber zu Geltendmachung eines etwaigen Schadens berechtigt ist.

Zahlungsbedingungen

Auf die Bestellungen erheben wir mit der schriftlichen Auftragsbestätigung ein Anzahlung in Höhe von 50%. Weitere 50% des Gesamtpreises werden bei Anlieferung in bar fällig. Nicht davon betroffen ist eine eventuell vereinbarte Montage; diese wird separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Alternativ dazu ist eine vorzeitige Überweisung der Gesamtsumme abzüglich eines 2% Skontoabzuges möglich.

Wir möchten unser Angebot, so günstig wie möglich zu sein, auch in Zukunft aufrecht erhalten. Daher sind diese Zahlungsmodalitäten unumgänglich. Nur so bleiben unsere Preise stabil.

Wirksamkeit von Nebenabreden / salvatorische Klausel

Nebenabreden, zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung und Bestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereiberungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien vereinbaren, daß an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine andere Regelung eintritt, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Produkthaftung

Die vorstehenden Informationen und unsere anwendungstechnische Beratung erfolgen nach bestem Wissen und entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik, gelten jedoch nur als unverbindliche Hinweise auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Die Beratung befreit Sie nicht von der Notwendigkeit, eine eigene Prüfung unserer Beratungshinweise, der technischen Informationen und der Produkte in Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke vorzunehmen.

Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.